Videosprechstunde in der Psychotherapie: Regeln, Grenzen, Abrechnung – und welche Software du wirklich brauchst

Die Videosprechstunde ist in vielen Psychotherapiepraxen längst Alltag: weniger Ausfalltermine, flexiblere Stunden, bessere Versorgung bei Entfernung oder eingeschränkter Mobilität. Gleichzeitig bleiben die Anforderungen hoch – vor allem bei Datenschutz, Schweigepflicht, Technik und (wenn du gesetzlich abrechnest) bei den Vorgaben der KBV/KV.
In diesem Ratgeber zeige ich dir, wie du Psychotherapie per Video sauber aufsetzt: Was erlaubt ist, was du beachten musst – und welche Software dir dabei im Alltag wirklich hilft. (Wenn du direkt eine Lösung suchst: hier findest du Patientify als Praxissoftware für Psychotherapie.)
Stand: Februar 2026

Wann ist Psychotherapie per Video erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Videosprechstunden sind möglich, wenn es fachlich vertretbar ist und du die notwendige Sorgfalt sicherstellst (Therapiesetting, Aufklärung, Datenschutz, Schweigepflicht).
Wichtig ist außerdem: Für die Abrechnung (im vertragspsychotherapeutischen Bereich) musst du in der Regel bei deiner Kassenärztlichen Vereinigung anzeigen, dass du einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzt.

Was hat sich seit 01.01.2025 geändert?

Seit 1. Januar 2025 wurden die Möglichkeiten erweitert: Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen dürfen (unter den geltenden Rahmenbedingungen) ebenfalls als Videosprechstunde durchgeführt werden.
Außerdem wurden die Vorgaben zur Menge an Videobehandlungen vereinfacht – u. a. mit einer einheitlichen Obergrenze (je nach Regelungskontext und KV-Umsetzung).
Praxis-Tipp: Schau bei deiner KV kurz nach den regionalen Details (Anzeigeprozess, Abrechnungslogik, eventuelle Besonderheiten). Die grundlegenden KBV-Infos sind aber eine gute Orientierung.

Die wichtigsten Anforderungen (Checkliste)

1
Zertifizierter Videodienstanbieter & Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Wenn du über die Videosprechstunde abrechnen willst, ist entscheidend, dass du einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzt – und dass die Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.
2
Technische Vorgaben (Anlage 31b / BMV-Ä)
Die technischen Anforderungen sind in den Vereinbarungen zur Videosprechstunde geregelt (Stichwort: Anlage 31b). Für dich heißt das praktisch: kein „irgendein Video-Tool“, sondern eine Lösung, die die Anforderungen zuverlässig erfüllt und dokumentierbar macht.
3
Schweigepflicht & Setting: privater Rahmen, geschlossene Räume
Die Videosprechstunde muss so stattfinden, dass keine Dritten mithören können – weder in deiner Umgebung noch beim Patienten/bei der Patientin. Idealerweise klärst du das vorab kurz ab („Bist du allein? Ist die Tür zu? Kopfhörer?“).
4
Aufklärung & Einwilligung
Sorge dafür, dass Patient:innen über Besonderheiten der Videositzung informiert sind (z. B. technische Risiken, Verhalten bei Abbruch, Datenschutz-Aspekte). Das ist nicht nur „nice to have“, sondern Teil eines sauberen, professionellen Vorgehens.

Grenzen der Videosprechstunde in der Psychotherapie (was du realistisch beachten solltest)

Auch wenn seit 2025 mehr möglich ist, gilt im Alltag weiter: Nicht jede Situation passt zu Video. Beispiele, bei denen viele Praxen bewusst vorsichtiger sind:
  • akute Krisen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf
  • unklare häusliche Situation (keine Privatsphäre)
  • starke Dissoziation oder Instabilität, wenn Präsenz klinisch sinnvoller ist
  • technische Unsicherheit/Überforderung, die Therapiequalität beeinträchtigt
Hier ist Video nicht „verboten“ per se – aber oft schlicht nicht die beste Option. Entscheidend ist immer deine fachliche Einschätzung.

Abrechnung der Videosprechstunde (kurz & praxistauglich)

Wenn du vertragspsychotherapeutisch arbeitest, sind drei Punkte zentral:
Anzeige bei der KV
(je nach KV-Prozess), dass du einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzt
Regelkonforme Durchführung
(Technik/Datenschutz/Setting)
Aktuelle EBM-/Vereinbarungslogik
Im Blick behalten (2025 gab es Anpassungen)

Welche Software du für Videosprechstunden wirklich brauchst (und warum das in Psychotherapie extra wichtig ist)

Bei Psychotherapie geht es nicht nur um „Video geht“. Du willst ein System, das Therapiequalität unterstützt und dir Organisation, Dokumentation und Kommunikation abnimmt – ohne Medienbrüche.

1) Integrierte Videosprechstunde (statt Tool-Wildwuchs)

Ideal ist eine Praxissoftware, in der die Videosprechstunde direkt eingebettet ist, damit Termine, Dokumentation und Patientenkontakt nicht über fünf Systeme laufen.

2) Online-Terminbuchung + automatische Erinnerungen gegen No-Shows

Gerade in der Psychotherapie sind Ausfälle extrem teuer (Zeitfenster weg, Warteliste lang). Eine Online‒Terminbuchung plus Erinnerungen reduziert No-Shows spürbar – und spart dir zusätzlich Telefonzeit.

3) Saubere, schnelle Dokumentation (ohne Zettelchaos)

Du brauchst eine sichere Patientendokumentation, in der du Therapieverlauf, Vereinbarungen, relevante Ereignisse und organisatorische Notizen strukturiert festhalten kannst – idealerweise direkt aus dem Termin heraus.

4) Digitale Anamnese & Fragebögen vor dem Erstgespräch

Wenn Patient:innen vorab Anamnesedaten oder Fragebögen digital ausfüllen, startest du fokussierter in das Erstgespräch – und sparst dir Nachfragen sowie Doppelerfassung.

5) Patientenportal für sichere Kommunikation & Unterlagen

Ein Patientenportal schafft Struktur: Termine, ggf. Dokumente, sichere Prozesse – ohne „E-Mail-Pingpong“.

Best-Practice-Ablauf für deine psychotherapeutische Videositzung (in 6 Schritten)

1
Termin (online buchbar oder manuell) + automatische Erinnerung
2
Vorab-Check: Patient:in informiert (Privatsphäre, Kopfhörer, ruhiger Raum)
3
Start: Kurz bestätigen lassen, dass niemand mithört und keine Aufzeichnung erfolgt
4
Therapie wie gewohnt, aber mit bewusstem „Video-Tempo“ (mehr Check-ins, Pausen)
5
Bei Abbruch: vorab vereinbarter Plan (Rückruf, Ersatztermin, Notfallweg)
6
Dokumentation direkt danach (Zeit sparen, Qualität halten)

Häufige Fehler (und wie du sie vermeidest)

„Wir nehmen einfach Zoom/Teams“ → Problematisch, wenn es nicht die Anforderungen erfüllt (Zertifizierung/Regelwerk).
Keine klare Aufklärung → führt zu Unsicherheit und im Zweifel rechtlich unnötigen Risiken
Patient sitzt im Auto / WG-Küche → Privatsphäre fehlt, Schweigepflicht-Setting wird verletzt
Keine Prozesskette (Termin–Video–Doku getrennt) → mehr Aufwand, mehr Fehler, mehr Vergessen

Fazit: Videosprechstunde in der Psychotherapie funktioniert – wenn du sie sauber aufsetzt

Die Videosprechstunde ist eine echte Entlastung, wenn Technik, Setting und Prozesse stimmen. Seit 2025 ist zudem mehr möglich geworden – umso wichtiger ist ein klarer, rechtssicherer Ablauf und eine Software, die nicht nur Video kann, sondern deine gesamte Praxisorganisation unterstützt. Wenn du sehen willst, wie das in einem System zusammenspielt, schau dir Patientify für Psychotherapiepraxen an:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Psychotherapie und Videositzungen. Unser Ziel ist es, dir Klarheit und Sicherheit zu geben, damit du die bestmögliche Unterstützung erhältst.
Ist Psychotherapie per Video erlaubt?
Ja, psychotherapeutische Videositzungen sind möglich, wenn es fachlich vertretbar ist und Datenschutz/Schweigepflicht/Setting eingehalten werden.
Darf die psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik per Video stattfinden?
Seit dem 01.01.2025 wurden die Möglichkeiten erweitert; entsprechende Anpassungen wurden veröffentlicht.
Brauche ich für die Abrechnung einen zertifizierten Videodienstanbieter?
Für die vertragsärztliche/vertragspsychotherapeutische Abrechnung ist das in der Regel erforderlich; außerdem ist häufig eine Anzeige bei der KV nötig.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Die technischen Anforderungen sind in den Vereinbarungen zur Videosprechstunde geregelt (Stichwort Anlage 31b).
Was muss ich beim Datenschutz beachten?
Schweigepflicht und Datenschutz müssen jederzeit gewahrt sein – inklusive privatem Setting und Schutz vor Mithören durch Dritte.
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