Seit 1. Januar 2025 wurden die Möglichkeiten erweitert: Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen dürfen (unter den geltenden Rahmenbedingungen) ebenfalls als Videosprechstunde durchgeführt werden.
Außerdem wurden die Vorgaben zur Menge an Videobehandlungen vereinfacht – u. a. mit einer einheitlichen Obergrenze (je nach Regelungskontext und KV-Umsetzung).
Praxis-Tipp: Schau bei deiner KV kurz nach den regionalen Details (Anzeigeprozess, Abrechnungslogik, eventuelle Besonderheiten). Die grundlegenden KBV-Infos sind aber eine gute Orientierung.