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AbrechnungLesezeit: 7 min·Aktualisiert am 15.07.2026

TI-Anbindung für Ergotherapeuten: Frist 2027

TI-Anbindungspflicht für Ergotherapeuten: Frist jetzt 1. Oktober 2027, Refinanzierung der Kosten und die Blankoverordnung seit April 2024 im Überblick.

Von , Geschäftsführer Technik

Checkliste zur TI-Anbindung einer Ergotherapie-Praxis mit eHBA, SMC-B, Konnektor und Refinanzierungsstatus

Für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten war der 1. Januar 2026 lange als Stichtag gesetzt: Ab diesem Datum sollte der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtend sein. Der Termin ist verschoben, die Pflicht bleibt bestehen. Wer jetzt plant, hat mehr Zeit, aber auch mehr offene Fragen: Welche Komponenten brauchst Du, was übernehmen die Kassen, und was hat die Blankoverordnung damit zu tun, die parallel schon läuft? Dieser Ratgeber ordnet den aktuellen Stand ein und zeigt, was für Deine Praxis jetzt praktisch relevant ist.

Ausgangslage: §360 SGB V und die Verschiebung

§360 SGB V sah ursprünglich vor, dass Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten spätestens ab dem 1. Januar 2026 an die TI angebunden sein müssen. Im November 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet und dabei die TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringende auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Begründet wird die Verschiebung damit, dass sich die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO), also der digitale Nachfolger von Muster 13, ebenfalls nach hinten verschiebt. Die TI-Pflicht ist damit nicht vom Tisch, sondern um knapp zwei Jahre gestreckt.

Für die Praxisplanung heißt das: Du musst nicht mehr Hals über Kopf reagieren, solltest den neuen Termin aber auch nicht verdrängen. Anderthalb Jahre vergehen schneller als gedacht, gerade wenn Beschaffung und Einrichtung der Hardware in der Praxis warten müssen, bis eine ruhigere Phase kommt.

Was die TI-Anbindung für Deine Praxis bedeutet

Die TI ist ein geschütztes Datennetz für Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Anschluss gibt Dir Zugang zu Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) und, sobald verfügbar, der elektronischen Heilmittelverordnung. Für den technischen Anschluss brauchst Du mehrere Komponenten:

  • Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA): Deine persönliche Authentifizierung im System, vergleichbar mit einem digitalen Ausweis.
  • Institutionsausweis (SMC-B): weist Deine Praxis als Einrichtung im TI-Netz aus.
  • eHealth-Kartenterminal (eHKT): liest die Karten, mit integrierter gerätespezifischer Security-Module-Card (gSMC-KT).
  • Konnektor mit VPN-Zugangsdienst oder TI-Gateway: die Netzwerkschnittstelle zur TI. Ein TI-Gateway läuft über einen Rechenzentrums-Dienstleister und spart Dir die lokale Hardware-Wartung.

Welche Variante sich für Deine Praxis lohnt, ein klassischer Konnektor oder ein TI-Gateway, hängt von Praxisgröße und IT-Betreuung vor Ort ab. Für Einzelpraxen ohne eigene IT-Abteilung ist ein TI-Gateway meist der pflegeleichtere Weg.

Refinanzierung der TI-Kosten

Die Kosten für den TI-Anschluss trägst Du nicht allein. Gemäß der TI-Finanzierungsvereinbarung refinanzieren die gesetzlichen Krankenkassen die Anschlusskosten über pauschale Beträge, sobald Deine Praxis vollständig angeschlossen ist. Der früheste Anspruch auf diese Refinanzierung besteht bereits rückwirkend ab dem 1. Juli 2024. Beantragt wird sie über das GKV-Antragsportal. Wer die Anbindung frühzeitig plant, sollte den Refinanzierungsantrag als eigenen Schritt im Zeitplan einkalkulieren, nicht als Formalie am Ende.

Blankoverordnung in der Ergotherapie seit April 2024

Unabhängig von der TI läuft in der Ergotherapie seit dem 1. April 2024 ein zweiter, praktisch relevanter Umbau: die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, umgangssprachlich Blankoverordnung. Bei definierten Diagnosegruppen stellt der Arzt weiterhin die Diagnose auf dem vertrauten Vordruck Muster 13, überlässt Dir als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut aber die Entscheidung über das konkrete Heilmittel, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die Frequenz. Das verschiebt einen Teil der fachlichen Verantwortung dorthin, wo die therapeutische Einschätzung eigentlich stattfindet: in die Behandlung selbst.

Für die Praxisorganisation bedeutet das mehr Eigenverantwortung bei der Behandlungsplanung, aber auch mehr Dokumentationsaufwand: Deine Entscheidungen zu Menge und Frequenz müssen nachvollziehbar begründet sein, falls eine Krankenkasse nachfragt. Eine strukturierte digitale Erfassung der Heilmittelverordnung hilft dabei, diese Entscheidungen von Anfang an sauber zu protokollieren.

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Was jetzt sinnvoll ist, auch ohne TI-Pflicht

Bis zum 1. Oktober 2027 ist noch Zeit, trotzdem lohnen sich drei Schritte schon heute: den Refinanzierungsantrag über das GKV-Antragsportal vorbereiten, einen TI-Gateway-Anbieter oder Konnektor-Dienstleister vergleichen und die interne Dokumentation der Blankoverordnung-Entscheidungen jetzt schon strukturiert aufsetzen, statt sie erst beim Stichtag nachzuziehen. Wer diese drei Punkte früh klärt, erlebt die eigentliche TI-Umstellung als überschaubaren letzten Schritt statt als Kraftakt unter Zeitdruck.

Verordnung und Dokumentation schon heute digitalisieren

Patientify ist aktuell nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden, unterstützt Deine Praxis aber schon jetzt bei den Schritten, die auch nach der TI-Anbindung relevant bleiben: Muster-13-Verordnungen werden digital erfasst, Behandlungsserien laufen im Kalender mit, die Abrechnung geht per PADnext-Export ans Abrechnungszentrum. Für den laufenden Betrieb liest Patientify zusätzlich Geräte-Befunde über GDT und Laborbefunde über LDT direkt in die richtige Akte ein. So bist Du unabhängig vom TI-Stichtag schon heute papierärmer unterwegs, und der spätere Umstieg auf die elektronische Heilmittelverordnung trifft auf eine Praxis, die digitale Workflows bereits gewohnt ist.

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