Die GOÄ, nach der Du heute abrechnest, stammt in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1996. Seit Juni 2025 liegt ein komplett neuer Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium (BMG), und Ende Juli 2026 haben Bundesärztekammer und PKV-Verband eine überarbeitete Fassung nachgereicht. Als Zieldatum für das Inkrafttreten wird der 1. Januar 2028 genannt.
Das klingt weit weg, greift aber tief in Deine Abrechnung ein. In diesem Artikel liest Du, wo das Verfahren steht, welche Änderungen für Privatpraxen zählen und was Du jetzt vorbereiten kannst, ohne Dich zu verzetteln.
Eine Einordnung vorweg: Betroffen bist Du, wenn Du als Ärztin oder Arzt privat nach GOÄ liquidierst. Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab, ergänzt um Analogien nach GOÄ, ärztliche Psychotherapeuten direkt nach GOÄ. Beide sind damit ebenfalls berührt. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker rechnen nach GebüH ab und können diesen Artikel überspringen.
Wo das Verfahren gerade steht
Im Mai 2025 hat der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig den gemeinsamen Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband mit 212 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen angenommen. Im Juni 2025 ging der Entwurf an das BMG.
Am 31.07.2026 haben beide Verbände eine aktualisierte Fassung mit Stand 15.07.2026 nachgereicht, rund 1.049 Seiten. Sie enthält zusätzliche medizinische Innovationen, nachjustierte Bewertungen und einzelne Anpassungen an den Abrechnungsregeln. Am Kompromiss von 2025 ändert das nichts, alle Änderungen bleiben laut Bundesärztekammer innerhalb des vereinbarten Rahmens.
Was jetzt fehlt, ist der Referentenentwurf aus dem Ministerium. Das BMG hat ihn für 2026 angekündigt und eine eigene Projektgruppe sowie ein Gutachten zur Folgenabschätzung auf den Weg gebracht. Stand 21.09.2026 liegt kein veröffentlichter Referentenentwurf vor. Danach folgen Kabinettsbeschluss und Bundesrat, denn die GOÄ ist eine Rechtsverordnung.
Erst wenn das alles durch ist, gilt die neue GOÄ. Bis dahin rechnest Du unverändert nach der aktuellen GOÄ ab, und niemand kann Dir heute verbindlich sagen, ob der 1. Januar 2028 hält. Bundesärztekammer und PKV-Verband sprechen selbst nur von „möglich“.
Die Änderungen, die Dich im Alltag treffen
Die meisten Berichte über die Reform drehen sich um das Honorarvolumen. Laut Bundesärztekammer sollen die Ausgaben der PKV in den ersten drei Jahren um 13,2 % steigen, das entspricht rund 1,9 Milliarden Euro. Für Deine Praxis ist diese Zahl nur der Rahmen. Wichtiger ist, wie sich die Struktur ändert.
Der Steigerungsfaktor fällt weg
Heute rechnest Du eine Leistung mit dem Einfachsatz (Punktzahl mal Punktwert) und multiplizierst mit einem Faktor, im Regelfall bis 2,3, mit Begründung darüber. Der Entwurf ersetzt dieses System durch feste Eurobeträge, die nicht unterschritten werden dürfen.
Erschwernisse werden über spezifische Zuschläge abgebildet, die nach Angaben der Bundesärztekammer etwa ein Viertel des Leistungsverzeichnisses ausmachen. Nur in wenigen, konkret definierten Situationen bleibt ein Faktor von 1,5 oder 2,0 möglich, etwa bei einem BMI ab 40. Die Begründung für einen erhöhten Faktor, die Dir heute regelmäßig Rückfragen der PKV einbringt, entfällt damit im Normalfall.
Das Leistungsverzeichnis wird fast doppelt so groß
Rund 5.500 Positionen statt der bisherigen rund 2.900, mit neuer Nummerierung und neu geordneten Kapiteln. Viele Leistungen sind zeitbezogen ausgestaltet. Ein längeres Gespräch bringt also mehr Honorar, ohne dass Du das über den Faktor konstruieren musst.
Die Analogabrechnung wird eingeschränkt
Heute ist sie Dein Werkzeug für alles, was 1996 noch nicht existierte. Künftig bleibt sie laut Entwurf nur für neue, innovative Methoden ab einem definierten Stichtag zulässig, und Du musst Dich an die Empfehlungen einer Gemeinsamen Kommission aus Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe halten. Die Kommission soll das Verzeichnis außerdem laufend aktualisieren, damit die nächste Reform nicht wieder drei Jahrzehnte braucht.
Die Rechnung wird maschinenlesbar
Der Entwurf sieht ein einheitliches, maschinenlesbares Rechnungsformular vor, perspektivisch die eRechnung, mit tabellarischer Darstellung. Nach dem Paragrafenteil des Entwurfs gehören Diagnosen als ICD-Code (internationaler Diagnoseschlüssel) und operative Eingriffe als OPS-Code (Operationen- und Prozedurenschlüssel) auf die Rechnung. Honorarvereinbarungen bleiben möglich.
Die Beratungsdauer muss laut überarbeiteter Fassung nicht mehr minutengenau auf der Rechnung stehen. Das heißt nicht, dass Du Zeiten nicht mehr erfassen musst: Zeitbezogene Leistungen lassen sich nur mit belastbarer Dokumentation in der Akte abrechnen.
Was das für eine Privatpraxis konkret bedeutet
Zwei fiktive Beispiele zeigen, wo die Reform in der Abrechnung ankommt.
Sieben Dinge, die Du jetzt vorbereiten kannst
- Stell nichts um. Bis die Verordnung in Kraft ist, gilt die aktuelle GOÄ, mit allen Faktoren und Begründungen. Wer heute schon nach dem Entwurf abrechnet, riskiert Kürzungen.
- Zieh Deine Top-Ziffern aus der Software. Die 15 bis 20 Positionen, die den größten Teil Deines Privatumsatzes ausmachen, sind der Hebel für alles Weitere. Die Bundesärztekammer stellt zum Entwurf ein Dokument mit der neuen Nummerierung bereit, damit kannst Du Deine Liste gegen das neue Verzeichnis halten.
- Rechne Deinen Faktor-Anteil aus. Wie viel Deines Honorars kommt heute aus dem Bereich über 2,3? Genau dieser Anteil ist unter der neuen GOÄ neu zu bewerten, entweder über Zuschläge, über zeitbezogene Leistungen oder gar nicht mehr.
- Fang an, Zeiten zu erfassen. Zeitbezogene Leistungen funktionieren nur mit belastbarer Dokumentation. Wenn Deine Praxissoftware Beginn und Ende einer Behandlung im Termin oder in der Akte festhält, hast Du das Thema später ohne Mehraufwand erledigt.
- Inventarisiere Deine Analogleistungen. Eine einfache Liste, welche Leistungen Du analog abrechnest, mit welcher Begründung und seit wann, reicht. Damit kannst Du später in Minuten prüfen, was im neuen Verzeichnis abgedeckt ist.
- Prüfe Deine Honorarvereinbarungen. Sie bleiben möglich, müssen aber zum neuen System passen. Vorlagen, die heute auf den Steigerungsfaktor abstellen, brauchen dann eine neue Grundlage.
- Kläre mit Deinem Softwareanbieter, wann und wie das neue Verzeichnis, die neue Nummerierung und das maschinenlesbare Rechnungsformat kommen. Frag konkret nach, ob ICD-Codes auf der Rechnung ausgegeben werden und ob eine Übergangsphase mit beiden Verzeichnissen unterstützt wird, falls Behandlungen über den Stichtag laufen.
Was Du nicht tun solltest
Keine Panik-Umstellungen, keine Preislisten nach Entwurf, keine Aussagen gegenüber Patientinnen und Patienten, was „ab 2028“ gilt. Die Zahlen im Entwurf sind Verhandlungsstand, nicht Verordnung, und das Ministerium kann noch eingreifen.
Aus unserer Sicht ist es sinnvoller, die eigene Datenbasis in Ordnung zu bringen und die Umstellung dann anzugehen, wenn der Referentenentwurf vorliegt. Wer dann seine Top-Ziffern, seinen Faktor-Anteil und seine Analogleistungen kennt, muss nur noch abgleichen und nicht mehr suchen.
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Quellen
- Bundesärztekammer: GOÄ-Novellierung, Themenseite mit Entwurf (v6, Juli 2026), Rechtsteil, neuer Nummerierung und FAQ.
- Bundesärztekammer: FAQ zum Entwurf der neuen GOÄ, Stand Dezember 2025 (feste Eurobeträge, Zuschläge, Faktor 1,5 und 2,0 in definierten Fällen, rund 5.500 Positionen, Analogabrechnung, maschinenlesbares Rechnungsformular, Gemeinsame Kommission).
- Bundesärztekammer: Präsentation „Novellierung der GOÄ“zum 129. Deutschen Ärztetag, 09.05.2025 (letzte Novellierung 1996, PKV-Ausgaben plus 13,2 %, Zuschläge rund 25 % des Verzeichnisses, Honorarvereinbarungen bleiben möglich).
- Bundesärztekammer: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), aktuelle Fassung, §5 zum Gebührenrahmen (Regelhöchstsatz 2,3, bis 3,5 mit Begründung).
- Deutsches Ärzteblatt, 29.05.2025: Neue Gebührenordnung für Ärzte verabschiedet(212 Ja- und 19 Nein-Stimmen, 13,2 % bzw. 1,9 Milliarden Euro in drei Jahren).
- Deutsches Ärzteblatt, 31.07.2026: GOÄ-Entwurf erneut überarbeitet, Verordnungsverfahren läuft weiter (aktualisierte Fassung, 1.049 Seiten, Inkrafttreten 1. Januar 2028 möglich, Beratungsdauer, tabellarische Rechnung).
- IWW Institut, 13.08.2025: GOÄ-Reform, was die „Neue GOÄ“ im Paragrafenteil vorsieht (ICD- und OPS-Codes auf der Rechnung, Analogabrechnung, Honorarvereinbarung). Sekundärquelle zum Paragrafenteil des Entwurfs.
